Seminarversicherung

Seminarversicherung

Wenn Sie Ihre Ausbildung oder Seminar gebucht – was, wenn Sie kurz vor oder während des Seminars erkranken und das Seminar stornieren oder abbrechen müssen?

Wenn Sie bis 60 Tage vor der Veranstaltung zurücktreten, berechnen wir Ihnen pauschal 80 EUR Rücktrittsgebühr. Ab diesem Zeitpunkt bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir Ihnen 50% der Teilnahmegebühr. Danach erlischt Ihr Rücktrittsrecht und wir berechnen Ihnen die volle Teilnahmegebühr. Bei Anmeldung eines Ersatzteilnehmers entfallen alle Rücktrittskosten. Es gibt in diesem Fall keine Rückzahlung oder Gutschrift unsererseits, eine etwaige Verrechnung nehmen Sie im Innenverhältnis zwischen Ihnen und dem Ersatzteilnehmer vor.

Wir wünschen Ihnen natürlich, dass Sie gesund und munter sind und an unseren Ausbildungen und Seminaren teilnehmen können. Falls Sie sich gegen mögliche Stornokosten absichern möchten, empfehlen wir Ihnen die Seminarversicherung der ERV:

Hier gelangen Sie direkt zur ERV-Seminarversicherung

Die Seminar-Versicherung leistet:

1. Seminarrücktritts-Versicherung

Sie bekommen die vertraglich geschuldeten Stornokosten oder die Mehrkosten Ihrer Hinreise bei verspätetem Antritt des Seminars bzw. der Seminarreise aus versicherten Gründen erstattet wie z.B.

  • Schwere Unfallverletzung und unerwartete schwere Erkrankung
  • Verlust Ihres Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung
  • Seminarausfall seitens des Veranstalters, sofern Ihnen dadurch Stornokosten für zusätzlich gebuchte Reiseleistungen entstehen (Achtung: die Kosten des Seminars sind vom Veranstalter zu erstatten)

2. Seminarabbruch-Versicherung

Wenn Sie Ihr Seminar bzw. Ihre Seminarreise aus versichertem Grund abbrechen oder verlängern müssen, ersetzt die ERV z.B.

  • Zusätzliche Rückreisekosten
  • Den anteiligen Preis für Ihre nicht genutzten Seminar- und Reiseleistungen
  • Die Mehrkosten Ihres verlängerten Aufenthalts

3. Verspätungs-Schutz

ERV ersetzt z. B. die zusätzlichen Beförderungskosten bis 1.500 Euro, wenn Sie wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels Ihr Anschlussverkehrsmittel versäumen.

4. Selbstbeteiligung

Seminarrücktritts- /Seminarabbruch-Versicherung: 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person. Verspätungs-Schutz: Bei Erstattung der Mehrkosten für Hin- und Rückreise 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person.

Am einfachsten buchen Sie die Seminarversicherung sofort nachdem Sie unsere Anmeldebestätigung erhalten haben, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Antritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Seminars/der Seminarreise ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens jedoch am folgenden Werktag möglich.

Sie können zusätzlich gebuchte Reiseleistungen wie z.B. Hin- und Rückreise oder Unterkunft mitversichern, wenn diese innerhalb des Zeitraums von maximal 48 Stunden vor Seminarbeginn bis maximal 48 Stunden nach Seminarende liegen.

Hier gelangen Sie direkt zur ERV-Seminarversicherung mit den detaillierten Versicherungsbedingungen.

KONTAKT

Wir freuen uns über Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!

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